Logo Musterplanung; Wärmeversorgungsanlagen der Bundeswehr
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Allgemeines

Ständig wachsender Kostendruck zwingt die öffentliche Hand - gerade bei Anlagen zur Wärmeversorgung - mit ihren hohen Bau- und Betriebskosten die Investitionskosten noch stärker als bisher von wirtschaftlichen Gesichtspunkten abhängig zu machen. Die Bereitstellung von Heizwärme und Trinkwarmwasser z.B. für Bundeswehrliegenschaften erfordern ein komplexes Nahwärmeversorgungssystem, an dessen Planung vor diesem Hintergrund hohe Anforderungen zu stellen sind.



Auf dieser Homepage geben wir Ihnen einen Überblick über die besondere Aufgabenstellung der Planungsgruppe, über das Team und über die Arbeitsweise.

Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) als Herausgeber und Eigentümer der Musterplanung hat seit vielen Jahren für seine Projekte im Bereich der Wärmeversorgung zwingend die Anwendung der Musterplanung vorgeschrieben und die erforderlichen Ablaufverfahren in sogenannten Erlassen geregelt. Das Team der Musterplanung ist ebenso seit Jahren vom BMVg beauftragt, im gesamten Bundesgebiet die Projekte in seinem Sinne zu begleiten oder bei Bedarf die kompletten Entwurfsplanungen mit den damit verbundenen Kostenermittlungen zu übernehmen. Dieses einzigartige, länderübergreifende Planungsverfahren ist den beteiligten Organisationen seit langem hilfreich, auch bei sinkender Personaldecke die Projekte ohne Einschaltung Dritter, in ihren Entwürfen zu planen. Dieses Verfahren ist in den allbekannten Einschalterlassen geregelt.


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Ständig wachsender Kostendruck zwingt die öffentliche Hand - gerade bei Anlagen zur Wärmeversorgung - mit ihren hohen Bau- und Betriebskosten die Investitionskosten noch stärker als bisher von wirtschaftlichen Gesichtspunkten abhängig zu machen. Die Bereitstellung von Heizwärme und Trinkwarmwasser z.B. für Bundeswehrliegenschaften erfordern ein komplexes Nahwärmeversorgungssystem, an dessen Planung vor diesem Hintergrund hohe Anforderungen zu stellen sind.



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Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) als Herausgeber und Eigentümer der Musterplanung hat seit vielen Jahren für seine Projekte im Bereich der Wärmeversorgung zwingend die Anwendung der Musterplanung vorgeschrieben und die erforderlichen Ablaufverfahren in sogenannten Erlassen geregelt. Das Team der Musterplanung ist ebenso seit Jahren vom BMVg beauftragt, im gesamten Bundesgebiet die Projekte in seinem Sinne zu begleiten oder bei Bedarf die kompletten Entwurfsplanungen mit den damit verbundenen Kostenermittlungen zu übernehmen. Dieses einzigartige, länderübergreifende Planungsverfahren ist den beteiligten Organisationen seit langem hilfreich, auch bei sinkender Personaldecke die Projekte ohne Einschaltung Dritter, in ihren Entwürfen zu planen. Dieses Verfahren ist in den allbekannten Einschalterlassen geregelt.